Elektrogeräte & Maschinen Prüfung DGUV V3

Die DGUV V3 Prüfungen gehören heute zum Pflichtprogram für alle Unternehmen. Sämtliche elektrische Betriebsmittel und Anlagen beziehungsweiße die gesamte Gebäudeelektrik sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu prüfen. Damit sollen Arbeitsunfälle vermieden sowie Sach- und Personenschäden vorgebeugt werden. Arbeitgeber sind entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen, die im Unternehmen verwendet werden, in festgelegten Intervallen prüfen zu lassen. Beinahe alle Gebäude- und Feuerversicherungspolicen enthalten die Forderung nach einer regelmäßigen Kontrolle der elektrischen Arbeitsmittel durch eine Elektrofachkraft. Können entsprechende Überprüfungen im Schadensfall nicht nachgewiesen werden, besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht reguliert.

Die Prüfung wird jeweils in einem Prüfprotokoll festgehalten und mittels Plakette, an den Betriebsmitteln, ausgewiesen.

Wir übernehmen diese Prüfung gern für Sie, damit Sie vor der Haftung bei Unfällen, und Ihre Angestellten bei der Nutzung dieser Gerätschaften geschützt sind.

Prüfung ortsfeste elektrische Maschinen

ortsfeste elektrische Maschinen

Sind entweder fest angebracht oder können aufgrund Ihrer Masse und einer fehlenden Tragevorrichtung nicht leicht bewegt werden. Zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln gehören auch solche, die nur vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (Siehe auch VDE 0100-200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07). Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel gelten beispielweise Ständerbohrmaschine, Pressen, Hebebühnen, Krananlage und vergleichbare Betriebsmittel. (Quelle: BG ETEM DGUV Information 203-072 Dezember 2007)

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Maschinen“ § 5 DGUV Vorschrift 3 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen ortsfesten elektrischen Maschinen zu sorgen.

Ortsfeste Maschinen sind fest an der Verteilung angeschlossen oder verfügen über einen Stecker. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen.

Zu den ortsfesten Maschinen zählen z.B.: Backöfen, Pressen, Stanzen, Schweißautomaten, Wärmeschränke, Produktionsstraßen, Drehbänke

In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Wir prüfen die ortsfeste elektrische Maschinen in folgenden Schritten:

Sichtprüfung

» Betriebsmittel für den Einsatzbereich geeignet?

» Kennzeichnung

» Verschraubung

» Verlegung Leiter, Kabel und Leitungen

» Schutzmaßnahmen zur Isolierung

» Berührungsschutz

» Abdeckungen

» Doppelte Klemmbelegung bei PE

» PE Verdrahtung

» PE, L und N Sichtkontrolle

» Schutzleiter gegen selbstlockern und Korrision geschützt

» Überstromschutzorgane

» Äußerliche Schäden

» Betriebsanleitung und Dokumentationen

» Leistung

» Strom

» Schutzleiterquerschnitt

Messungen

» Schutzleiterwiderstand

» Schleifenimpedanz

» Isolationsprüfung

» Automatische Entladung (Restspannung)

» Drehfeldrichtung

» Spannungsmessung zwischen Leitern und Phase

Funktionsprüfung

» Not-Aus-Einrichtung Funktion

» Hauptschalter in Ordnung

» Schlüsselschalter in Ordnung

» Verriegelung in Ordnung

» Rechtsdrehfeld der Drehstromabgänge

» Melde Anzeigeneinrichtungen

» Maßnahmen gegen Wiederanlauf vorhanden

» Schutzeinrichtungen